Abgasskandal: LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 27.04.2017, 8 O 2404/16, verurteilt Händler und VW nach Rücktritt wegen Sachmangel und Schadensersatz

Inhaltsverzeichnis

Der Kläger erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und begehrte die Rückabwicklung seines Kaufvertrages unmittelbar von VW sowie dem agierenden Händler. Der erworbene und gebrauchte PKW der Marke VW Tiguan war mit dem VW Motor Typ EA 189 ausgestattet und vom sogenannten Abgasskandal betroffen, bei dem durch eine Motorsoftware der Ausstoß von Stickoxid („NOx“) im behördlichen Prüfverfahren optimiert wird. Hierin erkannte das LG Nürnberg-Fürth einen Sachmangel, der zur Rückabwicklung des Kaufvertrages unter Anrechnung der gefahrenen Kilometer berechtigt. Gleichzeitig erkannte das Gericht hierin auch eine arglistige Täuschung des Kunden durch den VW Konzern, die zusätzlich auch die schadensersatzrechtliche Rückabwicklung begründet.

Das ungewöhnlich deutlich formulierte Urteil des Landgerichtes Nürnberg-Fürth attestiert VW eine „mittelbare Täterschaft“ eines durch den unwissenden Händler begangenen Betruges gegenüber dem Erwerber. Selbstredend führt dies zur Haftung der Volkswagen AG und damit zur Rückabwicklung. Auch der Händler, dem ein solches Wissen der VW AG nicht zuzurechnen sei, haftet darüber hinaus im Einzelfall aber auch aufgrund der Sachmängelrechte des Erwerbers.

Erwerber von einschlägigen Fahrzeugen sollten daher eine fundierte Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen.

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