In einer noch wenig beachteten Entscheidung vom 26.11.2013, Az.: 14 U 960/12, urteilte das OLG Dresden, dass Verkäufer so genannter Schrottimmobilien absehbare Wertverluste beim Wiederverkauf nicht verschweigen dürfen. Erstmals beschäftigt sich ein obergerichtliches Urteil detailliert mit einer wichtigen Kernfrage gescheiterter …