Wir vertreten seit jeher die Rechtsauffassung, dass bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer Widerrufsbelehrung die konkreten Umstände des Vertragsschlusses keine Rolle spielen können. In der obergerichtlichen Rechtsprechung war bislang umstritten, ob eine objektiv fehlerhafte Belehrung bei sogenannten Präsenzgeschäften, also wenn …
Zahlreiche unserer Kanzlei zur Überprüfung vorgelegte Widerrufsbelehrungen der Volks- und Raiffeisenbanken (VR-Banken) erweisen sich als fehlerhaft. Insbesondere die Belehrungen aus den Jahren 2009 und 2010 enthalten jeweils folgende oder ähnliche Formulierungen:
„Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen …