Das „Audi-Jahr“ hat im Dieselskandal begonnen – Verjährung im Audi Abgasskandal droht Ende 2022

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Im Audi Dieselskandal rund um die 3,0 und 4,2 Liter Motoren wird dem Jahr 2022 besondere Bedeutung zukommen. Bereits mit Ablauf des 31.12.2022 könnte der Großteil der Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG verjähren. Denn im Jahr 2019 erhielt eine Vielzahl Betroffener die erste unerfreuliche Post von Audi, Volkswagen oder Porsche. Wer auf Nummer sicher gehen will, muss daher seine Ansprüche möglichst bald noch in diesem Jahr durchsetzen.

Zahlreiche Diesel-Fahrzeuge mit Audi-Motoren vom Dieselskandal betroffen

Schätzungsweise rund 250.000 der mit einem 3,0 Liter V6 oder 4.2 Liter V8 Dieselmotor der Audi AG bestückten Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und Volkswagen wurden nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgerüstet. Zu diesen Fahrzeugen ergingen demgemäß bereits in den Jahren 2017 und 2018 Rückrufe des KBA. In deren Folge erhielten die Fahrzeughalter, häufig aus heiterem Himmel, sodann im Jahr 2019 jeweils Rückrufschreiben der Hersteller, die sie erstmals mit der generellen Betroffenheit vom Abgasskandal konfrontierten. Demgemäß wird nach der derzeitigen Rechtsauffassung vieler Gerichte bereits Ende 2022 die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ablaufen. Wer bislang noch nichts unternommen hat, sollte auf jeden Fall nunmehr schnell, jedoch bis spätestens Ende 2022 handeln, um am Ende nicht leer auszugehen.

Viele positive Gerichtsurteile im gesamten Bundesgebiet

Audi wurde bereits in vielen gerichtlichen Verfahren im gesamten Bundesgebiet zu Schadensersatz verurteilt. So konnte die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg beispielsweise in den Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.08.2020, 4 O 219/20 (Audi Q7, Euro 6); Urteil vom 26.02.2021, 4 O 1981/20 (Audi A8, Euro 6); Urteil vom 29.03.2021, 4 O 1730/20 (Audi A6, Euro 6); Urteil vom 17.11.2021, 16 O 1081/21 (Audi A6, Euro 5); Urteil vom 07.09.2021, 4 O 8137/20 (Audi A6, Euro 5); Urteil vom 31.08.2021, 4 O 7555/20 (VW Touareg, Euro 6) und vor dem LG Marburg, Urteil vom 29.10.2020, 2 O 67/20 (Audi A6, Euro 5) sowie vor dem OLG Köln, Urteil vom 28.10.2021, 28 U 14/21 (Audi A8, Euro 6), verbraucherfreundliche Urteile erstreiten. Diese Entscheidungen stehen neben einer Vielzahl anderer positiver Verfahrensabschlüsse exemplarisch für die gute Durchsetzbarkeit der Ansprüche Betroffener.

Geschädigte sollten jetzt handeln

Erwerber betroffener Fahrzeuge, egal ob Euro 5 oder Euro 6, egal ob verkauft oder nicht, sollten daher umgehend ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen lassen. Dies gilt vor allem, nachdem die Audi AG vor dem BGH, VII ZR 256/21 und VII ZR 389/21, erst am 16.12.2021 gleich zwei Niederlagen erleiden musste. Im ersten Verfahren drohte wohl die Bestätigung eines Schadensersatzurteils des OLG Koblenz, so dass die Audi AG die Revision anscheinend deshalb zurücknahm, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des BGH zu vermeiden. In dem zweiten Verfahren stellte der BGH klar, dass Schadensersatzansprüche bei finanzierten Verträgen auch bei einem verbrieften Rückgaberecht bestehen können.

Der Weg ist damit dem Grunde nach frei.

Fahrzeugerwerber betroffener Modelle, die 2019 von Audi, Porsche oder Volkswagen ein Rückrufschreiben erhalten hatten, sollten ihre Ansprüche daher mit Hilfe eines auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts fachkundigen Rechtsanwalts zeitnah noch im Jahr 2022 durchsetzen.

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Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Dieselskandal eine fundierte Prozessvertretung. Seit jeher vertreten wir Verbraucher in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. Wir haben bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Banken und Großunternehmen vertreten und wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen, unter anderem vor dem Bundesverfassungsgericht, erstritten.

Seit dem Bekanntwerden des Dieselskandals im Jahr 2015 beschäftigen wir uns nahezu ausschließlich mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Audi, VW, Porsche, Fiat und andere Hersteller. Unsere langjährige praktische Erfahrung und eine Vielzahl bundesweit erfolgreich geführter Prozesse stellen eins sicher: Eine fundierte und praxisnahe Mandatsbetreuung durch erfahrene Anwälte, mit dem Ziel Ihr Problem schnell, effizient und kostengünstig zu lösen. Hierbei verstehen wir uns nicht als Massenbetrieb. Stattdessen steht Ihnen ein bewusst klein gehaltenes, hoch spezialisiertes Team zur Verfügung. Im Mittelpunkt steht die persönliche Betreuung des Mandanten durch den jeweils verantwortlichen Partner der Kanzlei.

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