OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2016, 28 W 14/16, bestätigt Erfolgsaussichten im Abgasskandal

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Die Klägerin begehrte Schadensersatz unmittelbar von VW und machte unter anderem die Rückabwicklung des Kaufvertrages durch VW geltend. Der erworbene PKW der Marke VW Polo war mit dem VW Motor Typ EA ausgestattet und vom sogenannten Abgasskandal betroffen, bei dem durch eine Motorsoftware der Ausstoß von Stickoxid („NOx“) im behördlichen Prüfverfahren optimiert wird. Hierin erkannte das OLG Hamm einen potentiellen Sachmangel. Ob und inwieweit VW zur Nachbesserung berechtigt sei, ließ das OLG Hamm noch offen.

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