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Bekannt aus:
Der Begriff der „Schrottimmobilien“ steht für eine Vielzahl wirtschaftlich gescheiterter finanzierter Immobilienkapitalanlagen, aus deren Beteiligung Anlegern Schäden in immensen Dimensionen entstanden sind und bis zum heutigen Tage noch entstehen. Anders als es die Bezeichnung zunächst vermuten lässt, handelt es sich in aller Regel zwar nicht um „Bruchbuden“ im Sinne von baufälligen oder grob mangelhaften Objekten. Gleichwohl stellt sich die Investition für viele Anleger als schwerwiegendes wirtschaftliches Problem dar.
Grundkonzept aller Modelle war der „finanzierte Immobilienerwerb ohne Eigenkapital zwecks Steuerersparnis“. Im Rahmen der Beratungsgespräche wurde den Anlegern durch die Vermittler typischerweise versprochen, dass sie das Darlehen bei der Bank allein oder zumindest größtenteils aus den Mieteinnahmen und Steuervorteilen zurückführen könnten. Zudem wurde in aller Regel auch die besondere Werthaltigkeit der Immobilie hervorgehoben und ein gewinnbringender Weiterverkauf zugesagt.
Die Realität sah jedoch oftmals völlig anders aus. Die versprochenen Mieten waren nicht zu erzielen. Gegebene Mietgarantien erwiesen sich als wertlos. Auch die steuerlichen Vorteile traten in aller Regel nicht in der prognostizierten Höhe ein. In der Konsequenz gerät das Grundkonzept aller Modelle in Schieflage. Die Darlehen können nicht aus Mieten und Steuervorteilen bedient werden. Vielmehr werden Zuzahlungen aus dem sonstigen Vermögen der Anleger notwendig, die manchmal gar nicht oder jedenfalls nur unter größten Anstrengungen erbracht werden können.
Ein weiteres, äußerst gewichtiges Problem ist die Minderwertigkeit der Objekte. Die den Anlegern abverlangten Kaufpreise waren oftmals erheblich überhöht. Somit stehen den Investitionen weitaus geringere Gegenwerte gegenüber. Die Schere zwischen den tatsächlichen Verkehrswerten der Immobilien und den Darlehenssummen kann existenzgefährdende Dimensionen annehmen. Noch offene Darlehensforderungen in Höhe des zwei- bis dreifachen der tatsächlichen Werte sind in der Praxis leider keine Seltenheit. Anlegern, denen die Minderwertigkeit nicht bewusst ist, „sitzen“ bildlich gesprochen auf „einer tickenden Zeitbombe“, die in aller Regel erst Jahre später, etwa bei Verkaufs-oder Umfinanzierungsversuchen, „explodiert“.
Natürlich ist nicht jede zu Steuersparzwecken erworbene Immobilie zur Kapitalanlage auch eine tatsächliche „Schrottimmobilie“. Anleger sollten aber unbedingt wachsam sein, um möglichst bald reagieren und so Schäden vermeiden zu können.
Wer bezüglich seiner Immobilienkapitalanlage unsicher ist oder Anzeichen von Fehlentwicklungen feststellt, kann sich in einem ersten Schritt anhand unseres 10-Punkte-Leitfadens, der unter anderem in der Fachzeitschrift Vermögen und Steuern veröffentlicht worden ist, einen Überblick über seinen individuellen Handlungsbedarf verschaffen. Selbstverständlich kann dieser Leitfaden eine qualifizierte Rechtsberatung im jeweiligen Einzelfall nicht ersetzen.
Sehr gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls zur Verfügung.
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