Verjährung im Audi Abgasskandal droht tausenden Erwerbern Ende 2022 – Jetzt handeln, bevor es zu spät ist!

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Im Audi Abgasskandal betreffend die großen 3,0 Liter V6 und 4,2 Liter V8 Dieselmotoren wird dem 31.12.2022 kritische Bedeutung zukommen. Denn bereits zu diesem Datum wird der Großteil der Schadensersatzansprüche gegen die Audi AG verjähren. Im Jahr 2019 erhielt die Mehrheit der Betroffenen die erste unerfreuliche Post von Audi, Volkswagen oder Porsche. Daher droht die kurze Verjährung bereits mit Ablauf dieses Jahres einzutreten. Verbraucher sollten sich daher schnellstmöglich über ihre Schadensersatzansprüche informieren. Ansonsten riskieren sie, trotz der guten Erfolgsaussichten am Ende leer auszugehen.

Schätzungsweise rund 250.000 der mit einem 3,0 Liter V6 oder 4,2 Liter V8 Dieselmotor der Audi AG ausgestatteten Fahrzeuge der Marken Audi, Porsche und Volkswagen wurden nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgerüstet.

Liste der betroffenen Fahrzeuge

Im Einzelnen handelt es sich gemäß der Liste des KBA über die betroffenen Fahrzeugvarianten (Informationsstand vom 13.01.2022) um folgende Fahrzeuge:

  • Audi A4, Typ B8, 3,0 l V6, 176 kw Motorkennung CCLA, Euro 6
  • Audi A4, Typ B8, 3,0 l V6, 160 kw und 180 kw, Motorkennung CKV, Euro 6
  • Audi A5, Typ B8, 3,0 l V6, 160 kw und 180 kw, Motorkennung CKV, Euro 6
  • Audi A6, Typ 4G, 3,0 l V6, 230 kw, Motorkennung CGQB, Euro 5
  • Audi A7, Typ 4G, 3,0 l V6, 230 kw, Motorkennung CGQB, Euro 5
  • Audi S6, Typ 4G, 3,0 l V6, 230 kw, Motorkennung CGQB, Euro 5
  • Audi S7, Typ 4G, 3,0 l V6, 230 kw, Motorkennung CGQB, Euro 5
  • Audi A6, Typ 4G, 3,0 l V6, 180 kw, Motorkennung CKV, Euro 6
  • Audi A7, Typ 4G, 3,0 l V6, 180 kw, Motorkennung CKV, Euro 6
  • Audi A6, Typ 4G, 3,0 l V6, 235 kw, Motorkennung CVU, Euro 6
  • Audi A6, Typ 4G, 3,0 l V6, 240 kw, Motorkennung CVU, Euro 6
  • Audi A7, Typ 4G, 3,0 l V6, 235 kw, Motorkennung CVU, Euro 6
  • Audi A7, Typ 4G, 3,0 l V6, 240 kw, Motorkennung CVU, Euro 6
  • Audi A6, Typ 4G, 3,0 l V6, 155 kw, Motorkennung CRT, Euro 6
  • Audi A6, Typ 4G, 3,0 l V6, 160 kw, Motorkennung CRT, Euro 6
  • Audi A6, Typ 4G, 3,0 l V6, 200 kw, Motorkennung CRT, Euro 6
  • Audi A7, Typ 4G, 3,0 l V6, 155 kw, Motorkennung CRT, Euro 6
  • Audi A7, Typ 4G, 3,0 l V6, 160 kw, Motorkennung CRT, Euro 6
  • Audi A7, Typ 4G, 3,0 l V6, 200 kw, Motorkennung CRT, Euro 6
  • Audi A8, Typ 4H, 4,2 l V8, 283 kw, Motorkennung CTEC, Euro 6
  • Audi A8L, Typ 4H, 4,2 l V8, 283 kw, Motorkennung CTEC, Euro 6
  • Audi A8, Typ 4H, 3,0 l V6, 184 kw, Motorkennung CMH, Euro 6
  • Audi A8L, Typ 4H, 3,0 l V6, 184 kw, Motorkennung CMH, Euro 6
  • Audi A8, Typ 4H, 3,0 l V6, 155 kw, Motorkennung CTB, Euro 6
  • Audi A8, Typ 4H, 3,0 l V6, 190 kw, Motorkennung CTB, Euro 6
  • Audi A8, Typ 4H, 3,0 l V6, 193 kw, Motorkennung CTB, Euro 6
  • Audi A8L, Typ 4H, 3,0 l V6, 155 kw, Motorkennung CTB, Euro 6
  • Audi A8L, Typ 4H, 3,0 l V6, 190 kw, Motorkennung CTB, Euro 6
  • Audi A8L, Typ 4H, 3,0 l V6, 193 kw, Motorkennung CTB, Euro 6
  • Audi Q5, Typ 8R, 3,0 l V6, 184 kw, Motorkennung CTB, Euro 6
  • Audi Q5, Typ 8R, 3,0 l V6, 190 kw, Motorkennung CTB, Euro 6
  • Audi Q7, Typ 4L, 3,0 l V6, 180 kw, Motorkennung CLZ, Euro 6
  • Audi Q7, Typ 4L, 3,0 l V6, 176 kw, Motorkennung CCM, Euro 6
  • Audi SQ5 plus, Typ 8R, 3,0 l V6, 250 kw, Motorkennung DEH, Euro 6
  • Audi SQ5, Typ 8R, 3,0 l V6, 230 kw, Motorkennung CVU, Euro 6
  • Audi SQ5, Typ 8R, 3,0 l V6, 240 kw, Motorkennung CVU, Euro 6

Rückrufe der betroffenen Fahrzeuge meist 2019

Bei allen genannten Fahrzeugen hatte das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt und diese zum Anlass für verpflichtende Rückrufe genommen. In deren Folge erhielten die Fahrzeughalter sodann häufig im Jahr 2019 jeweils Rückrufschreiben, die sie erstmals mit der generellen Betroffenheit vom Abgasskandal konfrontierten. Demgemäß wird nach der derzeitigen Rechtsauffassung vieler Gerichte bereits Ende 2022 die dreijährige kenntnisabhängige Verjährungsfrist ablaufen. Wer bislang noch nichts unternommen hat, sollte daher unbedingt schnell handeln, um am Ende nicht leer auszugehen.

Viele positive Urteile gegen die Audi AG

Audi wurde aufgrund dieser Rückrufe bereits in vielen gerichtlichen Verfahren im gesamten Bundesgebiet zu Schadensersatz verurteilt. So konnte die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg beispielsweise in vielen Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth (exemplarisch: Urteil vom 18.08.2020, 4 O 219/20 (Audi Q7, Euro 6; Urteil vom 26.02.2021, 4 O 1981/20 (Audi A8, Euro 6); Urteil vom 29.03.2021, 4 O 1730/20 (Audi A6, Euro 6); Urteil vom 17.11.2021, 16 O 1081/21 (Audi A6, Euro 5); Urteil vom 07.09.2021, 4 O 8137/20 (Audi A6, Euro 5); Urteil vom 31.08.2021, 4 O 7555/20 (VW Touareg, Euro 6)) verbraucherfreundliche Urteile erstreiten. Diese Entscheidungen stehen neben einer Vielzahl anderer positiver Verfahrensabschlüsse beispielhaft für die sehr gute Durchsetzbarkeit der Schadensersatzansprüche Betroffener.

Erwerber dieser Fahrzeuge, egal ob Euro 5 oder Euro 6, egal ob verkauft oder nicht, sollten daher umgehend ihre Ansprüche verfolgen und durchsetzen lassen. Dies gilt vor allem, nachdem die Audi AG vor dem BGH, VII ZR 256/21 und VII ZR 389/21, erst am 16.12.2021 gleich zwei Niederlagen erleiden musste. Im ersten Verfahren drohte unserer Meinung nach wohl die Bestätigung eines Schadensersatzurteils des OLG Koblenz, so dass die Audi AG die Revision anscheinend deshalb zurücknahm, um ein verbraucherfreundliches Grundsatzurteil des BGH zu vermeiden. In dem zweiten Verfahren stellte der BGH klar, dass Schadensersatzansprüche bei finanzierten Verträgen auch bei einem verbrieften Rückgaberecht bestehen können.

„How-to“: Selbstcheck oder fachkundigen Rat einholen

Der Weg ist damit frei. Fahrzeugerwerber betroffener Modelle können anhand der vorstehend genannten Liste und ihrer Zulassungsbescheinigung (Teil 1) leicht selbst prüfen, ob eine Übereinstimmung vorliegt. Die relevanten Daten finden sich im Fahrzeugschein unter den Nummern E, D.2, D.3, 14, P.1, P.2. Selbstverständlich können sich Betroffene auch vertrauensvoll an einen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzrechts fachkundigen Rechtsanwalt wenden, um ihre Betroffenheit abklären zu lassen und zeitnah noch im Jahr 2022 Ansprüche durchzusetzen.

Über Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung der Ansprüche an. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, wird auch die Kostenübernahme geklärt.

Entscheidend für den Erfolg einer Klage gegen einen Großkonzern bzw. eines „Kampfes David gegen Goliath“ ist insbesondere im Dieselskandal nach unseren jahrzehntelangen eine fundierte Prozessvertretung. Wir nehmen seit jeher die rechtlichen Interessen von Verbrauchern in wenigen, ausgewählten Rechtsgebieten wahr, die wir auf höchstem Niveau beherrschen. So vertrat unsere Verbraucherschutzkanzlei bereits weit über 1.000 Mandanten erfolgreich gegen Großunternehmen und erstritt wegweisende, bundesweit beachtete Entscheidungen.

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