Daimler Abgasskandal: Weitere Tausende Rückrufschreiben sorgen bei Mercedes-Fahrern für Alarmstimmung

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Erneut bekommen Tausende Besitzer von Fahrzeugen der Marke Mercedes-Benz derzeit Post. Anders als in den zuvor teils versandten Schreiben lautet der Betreff in den Schreiben aktuell nicht „Freiwillige Kundendienstmaßnahme – Software-Update für Ihren Dieselmotor“, sondern erneut „Rückrufaktion – Software-Update für Ihren Dieselmotor“. Betroffene sollten das Update nicht vorschnell aufspielen lassen, sondern Schadensersatz fordern. Dabei ist es egal, ob es sich um eine freiwillige Maßnahme oder einen verpflichtenden Rückruf handelt.

Bereits ab Mitte 2017 kursierten Meldungen um vermeintliche Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen von Mercedes-Benz, nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart diesbezügliche Ermittlungen eingeleitet und auch Geschäftsräume des Herstellers durchsucht hatte. Aus den Verdachtsmomenten wurde mehr und mehr Gewissheit, als das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sodann in den Jahren 2018 und 2019 verpflichtende Rückrufe für rund eine Million Fahrzeuge anordnete. Seitdem erhielten bereits viele Besitzer der betroffenen Fahrzeuge entsprechende Rückrufschreiben.

Auch für Tausende weitere Mercedes-Fahrer hat das Jahr 2020 nicht gut begonnen. Nachdem seit Mitte Januar 2020 erneut eine Vielzahl von Briefen durch die Mercedes-Benz AG verschickt worden ist, wissen auch sie jetzt definitiv, dass die Motoren ihrer Fahrzeuge aus der Sicht des KBA unzulässig manipuliert worden sind. Auch viele unserer Mandanten erhielten bereits Post von Mercedes, womit sie zur Durchführung eines in seiner Wirkungsweise und seinen Folgen nicht genauer spezifizierten Software-Updates aufgefordert werden.

Es kristallisiert sich in diesem Zusammenhang immer mehr heraus, dass von dem sogenannten Dieselskandal auch Fahrzeuge betroffen sind, die wohl von den meisten wegen der AdBlue-Technologie bislang als unbedenklich angesehen wurden. Nach Auffassung der Nürnberger Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, die eine Vielzahl von Geschädigten im Dieselskandal gegen Autohersteller vertritt, sind mit den Software-Updates indessen nicht unerhebliche Risiken verbunden. So berichteten viele Autobesitzer von negativen Auswirkungen nach Durchführung der Maßnahme, wie etwa nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer Versottung des Motors.

Hinzu kommt, dass anders als bei VW-Motoren des Typs EA 189 bei einigen Mercedes-Motoren im Zweifel durch eine Beweisaufnahme zu klären sein wird, ob und ggf. welche Manipulationen vorgenommen worden sind. Wenn das Software-Update bereits aufgespielt worden ist, dürfte es ungleich schwieriger werden, den Beweis zu erbringen. Manche Gerichte meinen ferner, dass aufgrund der Durchführung des Software-Updates kein Schaden bei den Autobesitzern eingetreten sei und weisen deshalb Klagen gegen die Autohersteller ab. Auch wenn diese Rechtsauffassung sicherlich nicht überzeugend ist, resultiert aus den Umrüstungsmaßnahmen auch insoweit ein rechtliches Risiko.

Ein weiteres, wenn nicht für viele Betroffene gar das maßgebliche Problem schildert die Mercedes-Benz AG am Ende der Rückrufschreiben in erfrischender Offenheit gar selbst: den erhöhten AdBlue-Verbrauch. Nach den bisherigen Erfahrungen unserer Mandanten werden nach der Durchführung des Updates bestenfalls lediglich circa 25 % der bisherigen Reichweite erreicht. Das muss unsere Mandantschaft sicherlich nicht hinnehmen.

Es zeigt sich also, dass Autobesitzer das Software-Update nicht vorschnell aufspielen lassen, sondern zuvor und zeitnah rechtlichen Rat einholen sollten. Wenn die Maßnahme bereits durchgeführt worden ist, sollte man seine Rechte ebenfalls mit aller Konsequenz verfolgen. Erfolgsaussichten für eine Inanspruchnahme der Daimler AG sind vor dem Hintergrund vieler positiver Entscheidungen zugunsten von Geschädigten des Abgasskandals hinreichend gegeben. Gerade wenn Autobesitzer über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen und für Sie unverbindlichen Erstberatung an. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, klären wir für Sie gerne auch die Kostenübernahme.

 

 

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